Domain Privacy: Neu auch bei .ch immer dabei

Tom Brühwiler
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Tom Brühwiler

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Veröffentlicht am 8. Dez. 2020

Aktualisiert am 14. Nov. 2024

Pünktlich zum Jahreswechsel tritt in der Schweiz am 1. Januar 2021 die revidierte «Verordnung über Internet-Domains» (VID) in Kraft. Die augenfälligste Änderung betrifft den Schutz der persönlichen Daten von Inhaber*innen von .ch-Domains: Deren Adressen werden nicht mehr im öffentlichen, sogenannten Whois veröffentlicht und sind damit vor neugierigen Blicken geschützt. Ausserdem: Die Zonendatei, die alle aktiven .ch-Domains sowie deren Nameserver enthält, wird neu öffentlich zugänglich gemacht.

Domain Privacy: Neu auch bei .ch immer dabei.

Die DSGVO als Startschuss in 2018

Bis im Jahr 2018 war das Whois quasi das öffentliche Telefonbuch des Internets. Wer wissen wollte, wem ein bestimmter Domainname gehört, warf einen Blick ins Whois. Dort waren nicht nur fein säuberlich die Kontaktdaten von Domainhaberinnen und Domaininhabern – teils sogar mit Adresse, Telefonnummer und E-Mail – aufgelistet, sondern bei vielen Domainendungen auch gleich die Daten weiterer Involvierter, etwa dem Rechnungs- oder administrativen Kontakt.

Mit der Einführung der Datenschutzgrundverordnung DSGVO in der EU im Jahr 2018 änderte sich der Umgang mit diesen Personendaten. Bei länderspezifischen Domainendungen von Ländern aus dem EU-Raum, aber auch bei generischen Top-Level-Domains wie .com, .net oder .info, .app oder .swiss mussten die Betreiber der Domainendungen die persönlichen Daten aus den öffentlich zugänglichen Whois-Daten entfernen, um der Verordnung und damit auch dem Schutz persönlicher Daten zu entsprechen.

Nur in der Schweiz blieb alles beim Alten. Der Grund lag in der bisherigen «Verordnung über Internet-Domains», die explizit vorschrieb, dass die entsprechenden Personendaten im öffentlichen Whois für .ch-Domainnamen veröffentlicht werden müssten. Allerdings, und das sei an dieser Stelle auch vermerkt, wurde in der Schweiz «lediglich» die postalische Adresse des Inhabers oder der Inhaberin veröffentlicht, nicht aber deren Telefonnummer oder E-Mail-Adresse.

Mehr Datenschutz jetzt auch für .ch-Domaininhaber

Mit dem Inkrafttreten der revidierten «Verordnung über Internet-Domains» per 1. Januar 2021 ändert sich das nun auch in der Schweiz und die Angaben zur Inhaberin oder zum Inhaber einer .ch-Domain werden im öffentlichen Whois nicht mehr sichtbar sein. Gemäss Artikel 46 der revidierten Verordnung sind neu noch die folgenden Angaben enthalten:

  • Bezeichnung des zugeteilten Domainnamens und entsprechender ACE- String;
  • bei aktivierten Domainnamen: die Daten der zugeteilten Namensserver;
  • die Angabe, ob ein Domainname durch das DNSSEC-System gesichert ist;
  • Datum der ersten Zuteilung des Domainnamens;
  • Name, Adresse und Kontaktdaten des Registrars, der im Auftrag der Halterin oder des Halters des betroffenen Domainnamens handelt.

Wie das künftig bei der Abfrage von Informationen zu einer Domain aussehen könnte, zeigt der nachfolgende Screenshot, den uns Switch als Betreiberin der .ch-Registry und damit des Whois-Dienstes für .ch-Domains, bereits vorab zur Verfügung stellen konnte. Ausser der Daten zum Registrar sind darin, wie das Beispiel zeigt, keinerlei Adressdaten mehr zu finden.

Und was ist mit all den Domain-Anonymisierungsdiensten?

Egal, ob sie «Whois-Privacy», «Whois-Guard», «Domain-Privacy» oder sonstwie heissen: Spätestens mit dem Inkrafttreten der neuen VID sind diese Dienste, deren einziges Ziel es war, gegen Entgelt persönliche Daten von Domaininhaberinnen und -inhabern zu verschleiern, gänzlich überflüssig geworden. Das Geld dafür lässt sich sparen – oder in ein leistungsfähigeres Webhosting investieren.

Zonendatei für alle

Eine weitere Neuerung betrifft die sogenannte Zonendatei, die künftig frei zugänglich ist. Darin enthalten sind alle aktiven .ch-Domainnamen, zusammen mit den zugehörigen Nameservern. Nicht aktive Domains, also solche, bei denen keine Nameserver hinterlegt wurden, sind hingegen nicht in der Datei enthalten. Die Zonendatei stellt Switch ab Januar regelmässig aktualisiert für Jedermann zum Download zur Verfügung.

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16 Kommentare

Pascal Müller
Pascal Müller 5. Jan. 2021 11:39

Wann kommt bei cyon Domains endlich DNSSEC?

Philipp Zeder
Philipp Zeder cyon
5. Jan. 2021 17:20

Wir arbeiten daran. ?

André
André 4. Jan. 2021 11:25

Vielen Dank für die Info. Wie verhält es sich mit .swiss-Domains? Dort sehe ich noch immer den Besitzer. Ist das gewollt oder hat das Bakom da geschlafen?

Philipp Zeder
Philipp Zeder cyon
5. Jan. 2021 17:18

Merci für die Frage, André. Für .swiss-Domainnamen gelten etwas andere Regelungen, da es sich bei der Domainendung um eine generische Top-Level-Domain (TLD) handelt: https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20141744/index.html#a52
Grundsätzlich sind persönliche Daten bereits seit längerem nicht mehr im Whois-Eintrag von .swiss-Domains sichtbar, ausser die Halterin oder der Halter wünscht das explizit (vgl. https://blog.cyon.ch/Danke-DSGVO-Whois-Privacy-jetzt-inklusive).

Kevin
Kevin 23. Dez. 2020 19:04

Cool. Und die dutzenden Spam Mails die ich seitdem ich eine .com Domain habe erhalte?

Philipp Zeder
Philipp Zeder cyon
24. Dez. 2020 11:53

Bei .com-Domains sind Angaben wie die E-Mail-Adresse bereits seit längerem nicht mehr im Whois-Eintrag sichtbar: https://blog.cyon.ch/Danke-DSGVO-Whois-Privacy-jetzt-inklusive
Melde Dich sonst gerne mit dem konkreten Fall bei uns, dann können wir den Eintrag prüfen: https://www.cyon.ch/support/kontakt

Markus M. Müller
Markus M. Müller 23. Dez. 2020 15:59

Danke – super Service!

Aber es gibt ja noch die andere Seite…

Wie kann ich in Zukunft den Eigentümer einer Domain kontaktieren, weil er z.B. a) den Namen einer von mir registrierten Marke verwendet; b) ich ihm die Domain abkaufen möchte; c) ich ihm einer meiner Domains zu Kauf anbieten möchte?

Philipp Zeder
Philipp Zeder cyon
24. Dez. 2020 12:55

Im Fall a) wird das weiterhin über die Registry, hier also Switch, möglich sein. Wer «überwiegendes legitimes Interesse glaubhaft
macht», erhält von der Registry die benötigten Informationen. Bei Markenverletzungen dürfte das zutreffen. In den Fällen b) und c) eher nicht.

Muret Gach
Muret Gach 16. Juni 2021 21:56

Das bedeutet also, dass es doch noch einen Vorteil der “Privacy-Service”-Anbieter gibt und zwar den, dass Switch die Kontaktadressen des eigentlichen Domainbesitzers also auch nicht besitzt sondern nur des Treuhänders, der dann als Vermittler zwischen den zwei Parteien waltet.

Philipp Zeder
Philipp Zeder cyon
21. Juni 2021 15:16

Das ist korrekt, bei der Registry ist damit die Treuhänderin als Kontakt hinterlegt. Aber ob das im Alltag wirklich Vorteile bringt?

Müller
Müller 8. Dez. 2020 13:52

…und wann kommt bei cyon DNSSEC?

Tom Brühwiler
Tom Brühwiler cyon
8. Dez. 2020 17:24

Das Thema DNSSEC ist weiterhin ganz oben auf unserer Liste. Das kommende Jahr dürfte da die eine oder andere Überrarschung bringen…

Norbert
Norbert 16. Dez. 2020 00:43

“Überrarschung” … hmm, solange es nicht eine Ver**schung ist, freue ich mich schon darauf, Tom!

Sorry, could not resist :-)

Und vielen Dank natürlich!

Jason
Jason 8. Dez. 2020 11:04

Hoi Tom, super Sache! Danke für die Info.

Christian Studer
Christian Studer 8. Dez. 2020 10:34

Oh, sehr schön! Danke für die Information.

Wenn ich das richtig verstehe passiert das automatisch und ich muss als Domain-Inhaber nichts dafür unternehmen, dass meine Adresse verschwindet. Korrekt?

Tom Brühwiler
Tom Brühwiler cyon
8. Dez. 2020 10:48

Genau so ist es, Christian. Das ganze geht automatisch über die Bühne.