Nachrichtendienstgesetz (NDG): Noch mehr Überwachung
Philipp Zeder
Kategorie:in
Internet & Recht
Veröffentlicht am 14. Sept. 2015
Aktualisiert am 3. Sept. 2024
Wie wir im Juni berichtet haben, droht uns ein revidiertes BÜPF (Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs), mit dem unter anderem die Vorratsdatenspeicherung auf 12 Monate verdoppelt werden soll.
Zurzeit wird im Parlament ausserdem ein neues Nachrichtendienstgesetz (NDG) behandelt und nach Bereinigung noch verbleibender Differenzen verabschiedet. Beim NDG sorgt vor allem die sogenannte Kabelaufklärung für Kritik, die es dem Nachrichtendienst des Bundes ermöglichen wird, sämtlichen Datenverkehr aus der Schweiz ins Ausland zu überwachen. Wenn man bedenkt, dass der grösste Teil der Schweizer Internetaktivitäten über das Ausland stattfindet, lässt sich erahnen, wie weitreichend dieser Zugriff sein wird.
Unterschriftensammlung in den Startlöchern
Zum neuen BÜPF gibt es noch einige Punkte, die in einem sogenannten «Differenzenbereinigungsverfahren» geklärt werden müssen. Dieses wird voraussichtlich während der Wintersession im kommenden Dezember stattfinden. Damit wird die Referendumsfrist nicht vor Januar 2016 beginnen und die Unterschriftensammlung voraussichtlich bis Ende März dauern.
Das NDG hingegen wird bereits in dieser Session verabschiedet. Damit bleiben voraussichtlich ab 06. Oktober 2015 drei Monate Zeit, um 50’000 Unterschriften für eine Volksabstimmung zu sammeln.
Der Chaos Computer Club Schweiz, die Digitale Gesellschaft, die Piratenpartei Schweiz sowie Grundrechte.ch haben dazu die Referendumsplattform nachrichtendienstgesetz.ch geschaffen, auf der sich Interessierte für die Sammelaktion anmelden können.
Update vom 06.10.2015: Die Unterschriftensammlung hat begonnen. Unterschriftenbogen lassen sich unter nachrichtendienstgesetz.ch herunterladen.
Wenn Sie zu den Themen BÜPF und NDG mehr erfahren möchten, empfehlen wir die Websites der Digitalen Gesellschaft und des Übergeordneten Komitees gegen das BÜPF stopbuepf.ch.