Transparenzbericht 2018
Philipp Zeder
Kategorie:in
Über cyon
Veröffentlicht am 1. Feb. 2019
Aktualisiert am 10. Sept. 2024
Seit 2017 veröffentlichen wir jährlich einen Transparenzbericht zum Vorjahr (2016, 2017) und informieren darin über Anfragen von Behörden, Unternehmen und Privaten, die Inhalte unserer Kundinnen und Kunden betreffen. Wir sind damit nach wie vor eines von nur ganz wenigen Schweizer Unternehmen, die mit der Veröffentlichung der entsprechenden Zahlen Transparenz schaffen.
Im vergangenen Jahr haben uns insgesamt 44 Anfragen erreicht. Wer sie gestellt hat, wie wir damit umgegangen sind und um welches Thema sich die Anfrage drehte, zeigen wir nachfolgend auf.
Anfragen zu unzulässigen Inhalten
Anfragen zu unzulässigen Inhalten stammen in der Regel von Privatpersonen und Unternehmen und werden von uns nach dem Code of Conduct Hosting der simsa bzw. des SWICO behandelt. Im Zeitraum vom 01.01.2018 – 31.12.2018 haben wir 38 Anfragen zu unzulässigen Inhalten erhalten:
Anfragesteller
Anfragesteller | Anzahl Anfragen |
---|---|
Unternehmen | 27 |
Privatperson | 8 |
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) | 3 |
Land des Anfragestellers
Land | Anzahl Anfragen |
---|---|
Schweiz | 15 |
USA | 9 |
Grossbritannien | 6 |
Niederlande | 3 |
Deutschland | 2 |
Italien | 1 |
Luxemburg | 1 |
Frankreich | 1 |
Grund der Anfrage
Unbewilligtes Institut1Täuschung1Betrug1Rufschädigung1
Rechtsgebiet | Anzahl Anfragen |
---|---|
Markenrecht | 10 |
Urheberrecht | 8 |
Phishing | 7 |
Spam | 5 |
Persönlichkeitsrecht | 2 |
Verstoss gegen AGB | 2 |
Verfahren nach Code of Conduct
Verfahren | Anzahl Anfragen |
---|---|
Notice-and-Notice | 24 |
Notice-and-Takedown | 14 |
Auskunftsersuchen von Behörden
Im Zeitraum 01.01.2018 – 31.12.2018 haben wir 6 Auskunftsersuchen von Behörden erhalten. Dabei handelte es sich um Anfragen der folgenden Instanzen:
Behörde | Art der Anfrage | Anzahl erhaltener Anfragen | Anfragen, bei denen Daten geliefert wurden |
---|---|---|---|
Staatsanwaltschaft, Polizei | Editionsverfügung (Art. 263/265 StPO) |
4 | 4 |
EJPD, ÜPF | Rückwirkende Verkehrsdaten, Überwachung des Fernmeldeverkehrs (Art. 18 Abs. 5 VÜPF) |
2 | 2 |
Fazit
Die Anzahl der Anfragen steigt zwar kontinuierlich. Augenfällig ist aber, dass die Anzahl der nicht behördlichen Anfragen im Vergleich zum Vorjahr von 13 auf 38 Fälle massiv angestiegen ist, währenddessen sich die Auskunftsersuchen von Behörden halbiert haben (2017: 13 Anfragen, 2018: 6 Anfragen). Ob es sich dabei um Zufall oder einen Trend handelt, dürfte sich im Transparenzbericht für 2019 zeigen, den wir in einem Jahr wiederum veröffentlichen werden.
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4 Kommentare
Danke für die Blumen, Raphael!
Es gibt vereinzelt Fälle, wo wir zur Geheimhaltung verpflichtet sind. Sofern es uns das Gesetz aber erlaubt, informieren wir den betroffenen Kunden entsprechend.
Bei Anfragen, die mit dem Code of Conduct Hosting abgehandelt werden, erfährt der Kunde aufgrund der Vorgehensweise (Notice-and-Notice oder Notice-and-Takedown) aber immer von der Anfrage.
Cool, Danke für die Info ?
Sind pro Anfrage mehrere Kunden/Seiten betroffen oder jeweils nur eine*r?
Ja, in der Regel ist pro Anfrage eine Kundin, ein Kunde bzw. eine Website betroffen.
Guten Abend cyon
Es erstaunt mich nicht, dass Ihr auch im Kontext “Transparenzbericht” eine vorbildliche Rolle einnehmt – ein weiterer Beweis dafür, dass ich mich für die richtige Hostingfirma entschieden habe!
Ich möchte in diesem Zusammenhang zwei Fragen stellen:
Werden die betroffenen Kunden durch Euch informiert?
Hat ein betroffener Kunde ein Anrecht darauf zu erfahren, von wem genau und aus welchen Gründen eine entsprechende Anfrage gestellt wurde?
Wünsche einen schönen Abend,
lieber Gruss aus Riehen
Raphael