Der cyon-Transparenzbericht 2023
Tom Brühwiler
Kategorie:in
Über cyon
Veröffentlicht am 23. Jan. 2024
Aktualisiert am 10. Sept. 2024
Willkommen zum Transparenzbericht für das vergangene cyon-Jahr 2023. Im jährlich erscheinenden Bericht legen wir offen, welche rechtlichen Anfragen uns von Behörden, aber auch von Unternehmen bzw. Organisationen erreichten und wie wir damit umgegangen sind.
Wir unterscheiden im Transparenzbericht zwischen Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder Privaten, die möglicherweise rechtswidrige Inhalte melden, etwa in Bezug auf Urheber- oder Markenrechte. Diese behandeln wir nach den Richtlinien des Code of Conduct des SWICO, dem Branchenkodex der Schweizer Webhosting-Unternehmen zum Umgang mit rechtswidrigen Inhalten. Dabei fliessen in keinem Fall persönliche Daten unserer Kundschaft an die Absender.
Melden sich hingegen Behörden, zum Beispiel im Rahmen von Strafuntersuchungen, mit einer entsprechenden rechtlichen Verfügung, sind wir möglicherweise verpflichtet, Daten über die Vertragsbeziehung oder weitergehende Daten zu liefern. Bevor es allerdings zu möglichen Datenlieferungen kommt überprüfen wir in jedem einzelnen Fall sorgfältig, ob die gesetzlichen Grundlagen erfüllt sind. Ausserdem achten wir sehr darauf, nur genau bezeichnete Daten auszuhändigen.
2023 haben uns insgesamt 31 rechtliche Anfragen bearbeitet, mit denen bei uns gehostete Inhalte oder bei uns registrierte Domainnamen beanstandet oder Auskünfte verlangt wurden.
Unzulässige Inhalte
Anfragen zu unzulässigen Inhalten drehen sich in den meisten Fällen um das Marken- oder Urheberrecht, also beispielsweise die unberechtigte Nutzung von Markennamen, Bildern oder ähnlichem. Diese behandeln wir gemäss dem «Code of Conduct Hosting» bzw. dem «Code of Conduct Domainnamen» des Branchenverbands SWICO. Dabei informieren wir unsere Kundschaft mit einer Kopie über den Eingang («Notice-and-Notice») einer Meldung oder sperren das entsprechende Webhosting («Notice-and-Takedown»), sofern die Rechtslage offensichtlich ist.
Im Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 haben wir insgesamt 27 Meldungen zu möglicherweise unzulässigen Inhalte erhalten.
Anfragestellende
Anfragestellende | Anzahl Anfragen |
---|---|
Unternehmen | 25 |
Organisationen | 2 |
Privatperson | 0 |
Land der Anfragestellenden
Land | Anzahl Anfragen |
---|---|
USA | 21 |
Schweiz | 0 |
Deutschland | 1 |
Italien | 1 |
Niederlande | 1 |
Singapur | 1 |
Spanien | 1 |
Tschechien | 1 |
Grund der Anfrage
Rechtsgebiet | Anzahl Anfragen |
---|---|
Markenrecht | 15 |
Urheberrecht | 11 |
Andere | 1 |
Verfahren nach Code of Conduct
Verfahren | Anzahl Anfragen |
---|---|
Code of Conduct Hosting | 25 |
Code of Conduct Domainnamen | 2 |
Verfahrensart | Anzahl Anfragen |
---|---|
Notice-and-Notice | 25 |
Notice-and-Takedown | 2 |
Auskunftsersuchen von Behörden
Auch von Schweizer Behörden erreichen uns regelmässig Anfragen. Sofern diese eine rechtliche Prüfung bestehen, sind wir nach Schweizer Recht verpflichtet, die gewünschten Auskünfte zu erteilen.
Im Zeitraum 01.01.2023 – 31.12.2023 haben uns 12 behördliche Auskunftsersuchen erreicht.
Behörde | Art der Anfrage | Anzahl erhaltener Anfragen | Anfragen, bei denen Daten geliefert wurden |
---|---|---|---|
Staatsanwaltschaft, Polizei | Editionsverfügung (Art. 263/265 StPO) |
3 | 3 |
EJPD, ÜPF | Rückwirkende Verkehrsdaten, Überwachung des Fernmeldeverkehrs, etc. (Art. 18 Abs. 5 VÜPF) |
9 | 1 |
Konkursamt | Konkurseröffnung (Art. 204 SchKG) |
4 | 4 |
Im vergangenen Jahr haben wir ausserdem je ein Auskunftsersuchen von Behörden aus Deutschland und Indien erhalten. Diese haben wir auf den Rechtshilfeweg via Schweizer Behörden verwiesen.
Interessiert an älteren Ausgaben des Transparenzberichtes? Hier findest du die Ausgaben von 2016, 2017, 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022.
Titelbild: Milad Fakurian auf Unsplash
Mega spannend! Die USA hat mal wieder zugeschlagen :-D